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Hundehaltersachkunde Hundeführerschein

Nachweis der Sachkunde

Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.

Als anerkannte Prüferin bin ich zur Abnahme der theoretischen und praktischen Hundehaltersachkunde (gemäß §3 Abs.3 Niedersächsisches Hundegesetz) berechtigt.

Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2013 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig* als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung abzulegen.

Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden, ein Vorbereitungskursus dazu ist nicht verpflichtend. Wenn Sie zur Vorbereitung auf die Prüfung ein zusätzliches Training wünschen, sprechen Sie mich gerne an.

 

*Anmerkung

In § 3 Abs. 6 Nr. 4 NHundG ist geregelt, dass die erforderliche Sachkunde zum Halten eines Hundes auch besitzt, wer nachweislich eine sonstige Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als gleichwertig anerkannt worden ist.

 

 

Theoretische Prüfung

Bei dem Theorieteil die Hundehaltersachkunde handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test der wahlweise computergestützt oder in Papierform absolviert werden kann. Jede Prüfung besteht aus insgesamt 35 Fragen von denen mindestens 26 (70%) richtig beantwortet werden müssen.

Bei der computergestützten Prüfung erfolgen Auswertung, Ergebnismitteilung und Aushändigung der Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Prüfung unmittelbar nach der Prüfung.  Bei der Prüfung in Papierform erfolgen Auswertung, Ergebnismitteilung und Überreichen der Bescheinigung zu einem späteren Zeitpunkt. 

Die Auswertung und Ergebnismitteilung der Prüfung erfolgen über eine vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz benannte zentrale Stelle.

 

Die fünf Themenbereiche:

  • die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
  • das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
  • das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
  • das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
  • Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

 

Nach dem Sie die theoretische Prüfung mit Erfolg abgelegt haben, können Sie die praktische Prüfung abgelegen.

 

Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung ist innerhalb des ersten Jahres, nach Aufnahme der Hundehaltung abzulegen. Die Prüfung dient nicht dazu die Ausbildung des Hundes zu kontrollieren, sondern ausschließlich darin die Sachkunde der Hundehalterin/ des Hundehalters zu überprüfen.

Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

Der erste Teil der Prüfung findet in einem ablenkungsarmen Gelände statt (Hundeplatz), der zweite Teil im öffentlichen Raum (Innenstadt Nordhorn)

Die Prüfung muss nicht mit dem eigenen Hund abgehalten werden.

 

  • Handling am Hund, Kontrolle von Zähnen, Ohren und Pfoten
  • Kontrolliertes Gehen an der Leine
  • Sitz oder Steh oder Platz oder Bleib
  • Kommen auf Ruf
  • Begegnung mit z.B. Jogger, Skater etc.
  • Begegnung mit anderen Personen z.B. Spaziergänger, Menschengruppen
  • Begegnung mit anderen Hunden

 

Kontakt

+49 (0) 171 4910546

 

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